FAQ und hilfreiche Links

Das hängt von Ihren Beschwerden und dem Behandlungsplan ab. Grundsätzlich kann man Kurzzeit- (zwischen 12 bis 24 Sitzungen) von Langzeittherapie (alles darüber) unterscheiden. Sollten die Therapieziele schon früher erreicht worden sein, kann eine Therapie auch vor Ablauf der genehmigten Stunden beendet werden. Ebenso ist es im umgekehrten Fall möglich, eine Verlängerung der Therapie zu beantragen.

Urlaubs- und Krankheitszeiten ausgenommen, finden Therapiesitzungen in der Regel einmal wöchentlich für 50 Minuten statt. In manchen Fällen können häufigere Termine pro Woche oder Termine mit größeren Abständen sinnvoll sein. Bitte bedenken Sie aber, dass Therapie auch „zwischen den Sitzungen“ stattfindet. Das bedeutet, dass besprochene Strategien und Übungen außerhalb der Therapiesitzungen erprobt und angewandt werden müssen, um wirksam zu sein. Im anschließenden Termin werden die gemachten Erfahrungen dann genau besprochen.

Wenn eine psychische Störung diagnostiziert und die geplante Behandlung gut begründet wird, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die vollen Kosten der Therapie. Auch private Krankenkassen, Beihilfestellen oder die Heilfürsorge übernehmen in der Regel die Kosten, haben allerdings oft individuelle Regelungen, die Sie am besten direkt bei Ihrer Ansprechstelle erfragen. Selbstverständlich können Sie die Kosten als Selbstzahler*in auch selbst übernehmen. Die Kosten im Rahmen einer Trans*-Behandlung werden ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse vollumfänglich getragen.

Privatpatient*innen, Selbstzahler*innen sowie Beihilfeberechtigte erhalten von mir eine Privatrechnung. Diese kann – abhängig vom individuellen Versicherungs- oder Beihilfetarif – bei dem jeweiligen Kostenträger zur (teilweisen) Erstattung eingereicht werden. Bei Unwissen bezüglich der Kostenübernahme ist es ratsam, vor Beginn der Psychotherapie, Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle aufzunehmen. Folgende Fragen können dabei nützlich sein:

  • Ist eine psychologische Psychotherapie in meinem Vertrag als Leistung enthalten?
  • Werden die Kosten für eine psychologische Psychotherapie in vollem Umfang oder nur anteilig erstattet?
  • Wie viele Therapiestunden werden übernommen?
  • Wird Einzeltherapie und/oder Gruppentherapie übernommen?
  • Welche Unterlagen werden benötigt? (Antrag, Konsiliarbericht, Gutachterverfahren)

Momentan haben wir in Deutschland die Situation, dass die Nachfrage nach Psychotherapieplätzen sehr hoch ist. Dies führt mitunter zu langen Wartezeiten. Sollte ich Ihnen nach der psychotherapeutischen Sprechstunde keinen Therapieplatz anbieten können, besteht die Möglichkeit, dass ich Sie auf eine Warteliste aufnehme. Grundsätzlich ist jedoch eine Suche nach mehreren Alternativen empfehlenswert, um die Wartezeit möglichst gering zu halten. Das verlangt von Ihnen eine Menge ab und kann zugegeben manchmal echt frustrierend sein. Dennoch möchte ich Sie ermutigen, dranzubleiben! Die Webseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen des jeweiligen Bundeslandes können bei der Suche nach approbierten Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung eine echte Hilfe sein, um passende Adressen zu finden. In vielen Städten gibt es zudem Weiterbildungsinstitute, bei denen Patient*innen manchmal schneller einen Platz finden. In Göttingen sind das zum Beispiel die Institutsambulanz der AVM Göttingen, das Therapie- und Beratungszentrum Göttingen und das Lou Andreas-Salomé Institut.

Gerne können Sie weitere Fragen während der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie jederzeit im Verlauf der Therapie stellen. Weitere, ausführliche Informationen zum Thema Psychotherapie finden Sie auch auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer. Klicken Sie sich gerne durch!